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Braunschweig: Etliche Krankenkassen-Beiträge werden erhöht – Rentner müssen HIER genau hinschauen

Einige gesetzlich Krankenversicherte müssen schon bald tiefer in die Tasche greifen. Denn einige Krankenkassen haben die Beiträge erhöht.

Viele Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht. Ab März müssen auch Rentner mehr Geld zahlen. Doch nicht alle wissen davon. (Symbolbild)
© IMAGO / Zoonar

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Dass einige Krankenkassen zum neuen Jahr ihre Beiträge erhöht haben, ist schon länger bekannt. Für viele Versicherte bedeutete das, dass sie ab 1. Januar 2023 mehr abdrücken müssen.

Für Rentner allerdings gelten die neuen Beiträge erst ab dem 1. März. Da der nun vor der Tür steht, hat der Kreisverband Braunschweig des Sozialverbandes Deutschlands noch einmal einen Hinweis herausgegeben, woran Rentner erkennen können, dass auch ihr Beitrag steigt. Denn auf ein Schreiben warten sie wahrscheinlich vergebens.

Braunschweiger Sozialverband erklärt: Darum gibt’s kein Schreiben

Im Durchschnitt hat sich der Zusatzbeitrag für viele gesetzlich Krankenversicherte zum 1. Januar um durchschnittlich 0,3 Prozent erhöht. Betroffen davon sind zum Beispiel Leute, die bei der AOK Plus, der DAK Gesundheit oder der IKK classic versichert sind. Wenn du aber beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse oder der Barmer bist, kann es sein, dass du um die Erhöhung herumgekommen bist (eine vollständige Tabelle findest du hier).

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Apropos drumherum gekommen – für Rentner galten die neuen Beiträge die ersten zwei Monate des Jahres nicht. Gesetzliche Vorgaben machten es möglich. Doch ab 1. März kommen auch sie nicht mehr daran vorbei, höhere Beiträge zu zahlen, sollten sie bei entsprechenden Krankenkassen versichert sein.


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Die Krux: Ob die Beiträge erhöht wurden oder nicht, müssen die Rentner selbst herausfinden. Ein Schreiben gibt es nämlich – in aller Regel – nicht. Spätestens auf dem Kontoauszug kann sich der gedrückte Preis aber nicht mehr verstecken. Heißt, ein Blick darauf lohnt sich im März besonders. Nur in Ausnahmefällen würde die Rentenversicherung Bescheide verschicken. Nämlich dann, wenn die Angaben vom Rentenberechtigten und dem Kontoinhaber nicht identisch sind.