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Corona-Notbremse: Kreis Gifhorn nimmt Lockerungen zurück – DAS musst du jetzt wissen

Corona-Notbremse: Kreis Gifhorn nimmt Lockerungen zurück – DAS musst du jetzt wissen

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Der Landkreis Gifhorn zieht die Corona-Notbremse und nimmt Lockerungen zurück! (Symbolbild) Foto: imago/ Jan Huebner

Gifhorn. 

Das war’s mit Lockerungen in Gifhorn!

Denn Gifhorn zieht die Corona-Notbremse und nimmt die Lockerungen zurück! Schon am Dienstag überschritt der Landkreis den dritten Tag in Folge die 100er-Schwelle bei den Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen.

Trotzdem wurde im Landkreis Gifhorn noch ein vierter Tag abgewartet, um die Corona-Entwicklung zu beobachten. Doch auch am Mittwoch wurde es nicht besser. Bedeutet: Zurück zu den alten Regeln.

Corona-Notbremse: Inzidenz von 107,6 in Gifhorn

107,6 betrug die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner zur Mitte der Woche.

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„Diese Entwicklung lässt nun keine andere Entscheidung zu, als die in der Landesverordnung vorgeschriebene Notbremse anzuwenden und den Landkreis Gifhorn per Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune zu erklären“, heißt es in einer Mitteilung.

Er bedauere es sehr, dass diese Schritt erneut nowendig sei, sagte Landrat Andreas Ebel. Aber es gebe keinen Spielraum mehr.

Corona-Notbremse: Auslöser in Gifhorn private Treffen

Interessant: Auslöser der steigenden Zahlen soll hauptsächlich der private Bereich sein und nicht Kindertagesstätten, Schulen oder der Einzelhandel.

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Da der Landkreis jetzt wieder als „Hochinzidenzkommune“ gilt, darf sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum nur noch ein Haushalt plus eine Person treffen, das gilt auch für den Sport. Kinder bis einschließlich sechs Jahre werden nicht mit eingerechnet.

Corona-Notbremse in Gifhorn: Das gilt in Schulen und Kitas

In Kitas gibt es jetzt wieder die Notbetreuung. In einer Krippe dürfen maximal acht Kinder gleichzeitig betreut werden, in der Kita maximal 13 Kinder und im Hort maximal zehn Kinder.

Berechtigt für die Notbetreuung sind Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere der Sprachförderung, sowie Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden oder wenn mindestens ein Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung bei einem Unternehmen von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist.

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Das gilt auch für die Schulen, wo der Präsenzunterricht untersagt wird, die Schüler kehren ins Homelearning zurück. Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge eins bis sechs wird in der Zeit von 8 bis 13 Uhr angeboten.

Im Wechselunterricht können weiterhin die 9. und 10. Klassen sowie der Sekundarbereich II beschult werden, sofern Abschlussprüfungen anstehen. Ebenfalls die Schule besuchen dürfen die Schuljahrgänge eins bis vier, Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätten.

Corona-Notbremse: Kein Terminshopping mehr in Gifhorn

Und zu guter Letzt nimmt der Landkreis Gifhorn auch das Terminshopping zurück. Geschäfte des Einzelhandels müssen wieder schließen und dürfen nur noch „Click und Collect“ anbieten.

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Ebenfalls wieder schließen müssen Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und botanische Gärten.

Zoos und Tierparks können nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen geöffnet bleiben. Auch Büchereien und Bibliotheken dürfen weiterhin öffnen. (rg)