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Gifhorn: „Lebenswichtiges Gut“ wird knapp – Landkreis plant Verbot

In Gifhorn wird ein „lebenswichtiges Gut“ mittlerweile knapp. Das trockene Wetter hinterlässt seine Spuren. Der Landkreis plant ein Verbot.

Gifhorn
© Landkreis Gifhorn

Niedersachsen:

Die heftigsten Wetterlagen seit 1970

Das Wetter lässt aktuell die Herzen von Sommer-Fans höherschlagen: Sonne satt und heiße Temperaturen begleiten uns in der Region38 seit mehreren Wochen. Die anhaltende Trockenheit hat in Gifhorn allerdings ihre Spuren hinterlassen.

Der Grundwasserpegel sinkt, der Landkreis Gifhorn zieht die Reißleine und plant ein Verbot.

Gifhorn: Wasser-Situation verschärft sich

Bereits Mitte Juni könnte damit das Leitungswasser in Gifhorn knapp werden, wie der Landkreis mitteilt. Der Regen aus dem letzten Winter und Frühling reichen nicht aus, um das Grundwasser wieder aufzufüllen. Eine Besserung der Situation ist bislang auch nicht in Sicht.

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Deshalb greift der Landkreis jetzt durch: „Wir bitten die Bevölkerung mit dem kostbaren und lebenswichtigen Gut Wasser sorgsam umzugehen und abzuwägen, ob z.B. eine Beregnung der Rasenflächen im Garten wirklich notwendig ist“, appelliert der Landkreis in einer Mitteilung.

Gifhorn
Die Schiffsmühle im Gifhorner Mühlensee lag schon letztes Jahr wegen des niedrigen Wasserstandes auf dem Trockenen. Foto: Landkreis Gifhorn

Wer seinen Rasen bewässern will, sollte daher auf keinen Fall Trinkwasser nutzen und wenn nur am Abend oder am Morgen damit beginnen. Denn wenn du zum Beispiel Leitungswasser für den Rasen benutzt, fehlt es am Ende an anderer Stelle – und im schlimmsten Fall leiden Pflanzen und Tiere darunter.

Verbot soll in Gifhorn Anfang Juli kommen

Der Landkreis will jetzt zusätzlich ein Verbot erlassen, um gegen die Wasserknappheit anzukommen. Das heißt: Du darfst dein Wasser zum Bewässern und Beregnen nicht mehr aus fließenden Gewässern abpumpen. Das gilt auch für diejenigen, die eigentlich eine rechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme haben.


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Das betrifft konkret Flüsse, Bäche oder Gräben – Ausnahmen gelten für den Elbeseiten- und Mittellandkanal. Kommen soll das Verbot Anfang Juli. Wer sich nicht dran hält, für den kann es richtig teuer werden. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld kann dich das dann kosten.