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Niedersachsen: 22-Jähriger soll grausamen Anschlag geplant haben – Anklage enthüllt erschreckende Details

Niedersachsen: 22-Jähriger soll grausamen Anschlag geplant haben – Anklage enthüllt erschreckende Details

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Der Angeklagte soll einen Anschlag geplant haben. Die Anklageschrift enthüllt erschreckende Details. Foto: dpa/Ole Spata

Hildesheim. 

Ein 22-Jähriger aus Hildesheim (Niedersachsen) soll einen Terroranschlag geplant haben. Nun steht er vor Gericht.

Und die Anklage, die die Staatsanwaltschaft in Hildesheim (Niedersachsen) verlesen hat, macht einfach nur fassungslos.

Niedersachsen: So widerwärtig waren die Pläne des 22-Jährigen

Es ist ein mörderischer Hass, der den jungen Mann angetrieben haben soll: Hass gegen Muslime, gegen dunkelhäutige Menschen, gegen Frauen. Der 22-Jährige schmiedet Anschlagspläne, will mindestens 20 Menschen töten und damit eine „Legende“ werden, es sei „das Bedeutendste“ in seinem Leben, zitierte ihn die Staatsanwältin am Montag bei der Verlesung der Anklage.

Er besorgte sich auch Waffen, doch die Polizei vereitelte den geplanten Anschlag. Seit Wochenbeginn muss sich der 22-Jährige am Landgericht Hildesheim wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat verantworten.

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Angeklagter will sich zu den Vorwürfen äußern

Der junge Mann blieb äußerlich ungerührt, antwortete klar und deutlich auf die Fragen der Richterin zu seinen Personalien. Er sei arbeitslos und: Ja, er wohne in Hildesheim. Auch zu der Anklage will er sich äußern, wie sein Anwalt versicherte.

Zu Beginn versteckte der 22-Jährige sein Gesicht vor den Fotografen hinter einer Zeitung, auf dem Kopf eine schwarzes Baseballkappe. Gespräche mit Blick auf eine mögliche Verständigung habe es im Vorfeld nicht gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner. Schon nach kaum einer halben Stunde endete der Auftakt des Prozesses.

22-Jähriger hat perfide Gewaltfantasien

Nach den Anschlägen auf zwei Moscheen mit 51 Toten und 50 Verletzten in Christchurch in Neuseeland im März 2019 soll sich der heute 22-Jährige mit rechtsradikalem Gedankengut befasst haben, wie die Staatsanwältin erklärte. Gewaltfantasien beschäftigten ihn demnach, in einem selbst verfassten Gedicht über die Tötung einer Frau soll er sich vorgestellt haben, das Opfer „auszuweiden“.

Im Internet habe er Kontakt zu Gleichgesinnten gefunden – aber auch im Chat einen unbekannten dunkelhäutigen Menschen beleidigt und ihm und allen schwarzen Menschen das Lebensrecht abgesprochen, sagte die Vertreterin der Anklage.

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Angeklagter wollte Anschlag wie in Neuseeland verüben

Dann soll der Angeklagte den Anschlag geplant haben, der dem in Neuseeland gleichkommen sollte – mindestens 20 Menschen wollte er der Staatsanwältin zufolge töten. Dafür besorgte er sich zwei Armbrüste, Pfeile und ein Zielfernrohr sowie vier Messer. Im Mai 2020 schließlich kündigte der Mann demnach in einem anonymen Chat an, er befinde sich mit Waffen vor einer Moschee und wolle Muslime töten. Er sprach von Rache für islamistische Anschläge, die ganze Welt werde über ihn sprechen.

Chatpartner gibt Polizei entscheidenden Hinweis

Der Chatpartner alarmierte allerdings die Polizei, die Ende Mai die Wohnung des 22-Jährigen durchsuchte und ihn festnahm. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Ermittler gingen zuerst davon aus, dass der Hintergrund der Drohungen der psychische Zustand des Mannes sein könnte. Er kam zunächst in ein Krankenhaus.

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Anschlagsplanung ist nicht der einzige Vorwurf

Es gibt aber noch mehr Vorwürfe: Laut Anklage soll der Mann außerdem im Mai 2017 im Alter von 19 Jahren unter falschem Namen und als angeblich 16-Jähriger mit einem damals 15 Jahre alten Mädchen gechattet haben. Als dieses ihm klarmachte, keine Beziehung zu wollen, beleidigte und beschimpfte er die 15-Jährige demnach wüst – und drohte außerdem, das Mädchen und seine Mutter brutal zu töten.

Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung hatte zunächst Anklage vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg erhoben. Weil der Mann zum Tatzeitpunkt einzelner Vorwürfe noch Heranwachsender war, erhob die Generalstaatsanwaltschaft die Anklage vor dem zuständigen Gericht in Hildesheim neu. Am 18. Dezember wird die Verhandlung fortgesetzt – dann könnte sich der 22-Jährige selbst äußern. (dpa)