Veröffentlicht inNiedersachsen

Hannover: Hochzeitskleid passt nicht! Braut klagt – und muss Accessoir zurückgeben

Hannover: Hochzeitskleid passt nicht! Braut klagt – und muss Accessoir zurückgeben

hannover brautkleid.jpg
Mit einem irren Brautkleid-Streit musste sich ein Gericht in Hannover herumschlagen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Westend61

Hannover. 

Skurriler Gerichtsfall in Hannover!

Das maßgeschneiderte Hochzeitskleid hat an einer Braut nicht so ausgesehen wie gewünscht. Deswegen hat die Frau die Justiz eingeschaltet – und das Gericht Hannover mit einer dringenden Frage beschäftigt: Sitzt das Kleid richtig oder nicht?

Hannover: Braut klagt vor Gericht um Hochzeitskleid

Der Prozess drehte sich demnach vor allem und Sitz und Stoff des maßgeschneiderten Hochzeitstraums im Wert von 2325 Euro, der sich bei der Anprobe für die Braut als Alptraum herausstellte. Gewünscht war ein enganliegendes Kleid mit Rückenausschnitt.

Doch so eng wie erhofft fiel die weiße Robe nach der Fertigstellung nicht aus. Die Schneiderei behauptet vor Gericht, die Braut bereits bei den ersten Besprechungen mitgeteilt zu haben. Die Braut wiederrum berichtet genau vom Gegenteil.

Nicht das einzige Problem: Die Schneiderei habe zudem einen anderen Stoff benutzt als vereinbart. Das Kleid habe sich nach der Übergabe außerdem verzogen. Für die Braut problematisch, denn so musste kurz vor der Trauung ein neues Hochzeitskleid her.

——————————

Mehr Themen aus Hannover:

Hannover: Brutale Messerattacke mitten in der Stadt! Mann in Lebensgefahr

Hannover: Frau täuscht Verbrechen vor – jetzt nimmt der Fall eine weitere mysteriöse Wendung

Hannover: Schwarzfahrer verbarrikadieren sich in S-Bahn-Klo – als der Schaffner die Tür öffnet, wird es brutal

——————————

Jetzt hat das Gericht den Streithähnen einen dringenden Rat erteilt: Mit einem Vergleich könne das Problem aus der Welt geschafft werden.

Diesen Vorschlag macht das Gericht Hannover

Demnach müsse die Braut noch 531,25 Euro zahlen und den Schleier im Verkaufswert von 135 Euro zurückgeben, sagte Richter Per-Malte Lippmann am Montag in der Güteverhandlung in Hannover. Damit seien alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten.

Die Schneiderei hatte geklagt, weil sie den vollen Preis für das ungeliebte Kleid haben wollte. Die Braut hingegen hat nach der Anzahlung von 1162 Euro keinen Cent mehr geben wollen, weil das Kleid aus ihrer Sicht nicht richtig saß. Sie klagte daraufhin auf die Rückzahlung ihrer Anzahlung. (vh mit dpa)