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„Black Friday“ in Niedersachsen: Polizei appelliert – DAS solltest du beim Shopping unbedingt beachten

„Black Friday“ in Niedersachsen: Polizei appelliert – DAS solltest du beim Shopping unbedingt beachten

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Der „Black Friday“ steht kurz bevor und schon die ganze Woche winken satte Rabatte. Die Polizei aus Niedersachsen hat einen wichtigen Hinweis für alle Shopping-Fans. (Symbolbild) Foto: IMAGO / aal.photo

Gute Nachrichten für Schnäppchenjäger und Weihnachtsgeschenke-Shopper aus Niedersachsen und ganz Deutschland – der „Black Friday“ steht wieder vor der Tür. Das heißt: Sowohl im Laden als auch Online winken satte Rabatte.

Doch bei manch einem „Back Friday“-Angebot solltest du genau hingucken, rät jetzt die niedersächsische Polizei.

„Black Friday“: Polizei Niedersachsen mit wichtigem Hinweis

Die Angebote sind meist ziemlich verlockend. Satte Rabatte gerade im Vorweihnachtsgeschäft verleiten besonders online dazu, das Produkt schnell mal in den Warenkorb zu schieben und auf Kaufen zu klicken. Doch die Polizei gibt jetzt den Hinweis, dass Onlineshop nicht gleich Onlineshop ist und du auf ein Detail besonders achten solltest.

Bestellst du dein Produkt aus Deutschland oder doch einem Drittland? „Viele Käufer denken, die Schuhe oder Smartphones kommen einfach aus ‚dem Internet‘. Tatsächlich ist es aber ein gewaltiger Unterschied, ob der Onlineshop aus dem Nachbardorf oder aus China versendet. Darum schauen Sie immer nach dem Versandort der Ware“, erklärt Presssprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig.

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Bestellungen aus einem Drittland? Das musst du beachten

Doch welche Bestimmungen gelten eigentlich für Waren, die aus einem Drittland stammen? Das hat die Polizei jetzt zusammengefasst:

  • Warenwert bis 150 Euro: Hier wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 Prozent erhoben beziehungsweise in Höhe des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent bei Büchern oder Lebensmitteln
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchersteuern an

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Zusätzliche Kosten können übrigens auch noch die Post-, Kurier- oder Expressdienstleister erheben. Heißt, die Dienstleister lassen sich für Zollformalitäten bezahlen.

Und dann könnte das vermeintliche Schnäppchen schon fast keins mehr sein, gibt Löhde zu bedenken: „Bei kleineren Sendungen werden oft etwa sechs Euro als Servicepauschale erhoben – das kann etwa für eine Lichterkette oder Weihnachtssocken schon eine Verdoppelung des Preises sein“. (abr)