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Silvester in Niedersachsen: Das gilt unter Corona

Silvester in Niedersachsen: Das gilt unter Corona

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Auf so einen Anblick könntest du in Niedersachsen an Silvester verzichten müssen. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

Niedersachsen. 

Der Jahreswechsel wird auch 2021 nicht so, wie wir es kennen und lieben. Auch an Silvester hat die Corona-Pandemie Niedersachsen fest im Griff.

Silvester in Niedersachsen: Das ist erlaubt

In Niedersachsen bleibt es an Silvester auch in diesem Jahr wieder ruhig. Feuerwerk wird nicht verkauft und auch größere Feiern sind verboten. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Jahreswechsel.

Mit wie vielen Menschen darf Silvester gefeiert werden?

Maximal zehn Menschen – vorausgesetzt, sie sind alle gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen. Kinder unter 14 Jahren werden laut Landesregierung nicht eingerechnet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat noch weniger Spielraum. Dann darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Auch hier werden Kinder nicht mitgezählt. Wenn ein Paar nicht zusammenwohnt, zählt es dennoch als ein Haushalt.

Wie sieht es in der Gastronomie aus?

Bei privaten Treffen in der Gastronomie zählen die genannten Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen. In der Gastronomie gilt landesweit 2G-plus – egal ob drinnen oder draußen. Wer eine Corona-Auffrischungsimpfung hatte, benötigt jedoch keinen Test. Gastronomen können auch auf 2G umschwenken, also auf den zusätzlichen Test zum Impf- oder Genesenen-Nachweis verzichten, dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze nutzen.

Gibt es Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Regeln ausgenommen.

Darf ich Feuerwerk zünden?

Das ist auf belebten öffentlichen Plätzen verboten, wie auch das Mitführen von Feuerwerk. Das gilt für Feuerwerk der Kategorie F2 – das bekannte Silvesterfeuerwerk zählt in der Regel unter diese Kategorie. Die an Silvester beliebten Wunderkerzen zählen in der Regel nicht in diese Kategorie.

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Niedersächsische Landkreise und kreisfreie Städte legen die betroffenen Straßen, Wege und Plätze laut Corona-Landesverordnung fest. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück ist hingegen erlaubt – davon wird vor dem Hintergrund der Verletzungsgefahr jedoch abgeraten. In diesem Jahr wird Silvesterfeuerwerk zudem nicht verkauft.

Kann ich in Clubs feiern gehen?

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars haben landesweit geschlossen. Das gilt zunächst bis zum 15. Januar. red)