Veröffentlicht inNiedersachsen

Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung fix – DAS ändert sich

Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung fix – DAS ändert sich

corona niedersachsen (2).jpg

Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung fix – DAS ändert sich

Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung fix – DAS ändert sich

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung! Der Grundtenor: Aus der „Weihnachtsruhe“ wird die „Winterruhe“. Heißt, Niedersachsen verharrt noch länger in Warnstufe 3.

Alle wichtigen Änderungen rund um die Corona-Verordnung in Niedersachsen findest du hier.

Corona-Verordnung für Niedersachsen: Das ändert sich

Die neue Corona-Verordnung soll am Samstag, 15. Januar, in Kraft treten. Dadurch, dass das Bundesland die „Winterruhe“ beibehält, bleiben unter anderem Diskotheken und Clubs weiter geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Außerdem gelten weiterhin verschärfte Kontaktbeschränkungen. Lockerungen gibt es allerdings mit Blick auf die kommende Landtagswahl im Herbst bei den Parteiversammlungen. Auch bei Bestattungen sind Lockerungen vorgesehen. Zur Frage, ob die „Winterruhe“ am 2. Februar enden werde, sagte Pörksen: „Nein, das glaube ich nicht, weil die Infektionszahlen deutlich ansteigen.“

Weil zur Corona-Lage in Niedersachsen: „Müssen mehr werden“

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte: „Es ist alles andere als selbstverständlich, dass die Menschen in Niedersachsen jetzt schon seit drei Wochen mehr oder weniger unaufgeregt mit doch sehr deutlichen Kontaktbeschränkungen und anderen Schutzmaßnahmen leben.“

Dafür danke er im Namen der Landesregierung. Bislang sei die Lage in Niedersachsen noch besser als in vielen anderen Bundesländern. Mehr als die Hälfte der Niedersächsinnen und Niedersachsen seien bereits geboostert. „Es müssen aber noch mehr werden“. Er hoffe, dass bis Ostern das Schlimmste überwunden sei, unterstrich Weil.

HIER gibt es Ausnahmen bei der Corona-Verordnung in Niedersachsen

Bei den Bestattungen gelte künftig für ungeimpfte Menschen eine Ausnahme von der strikten Regelung, nach der sich Angehörige eines Haushalts nur mit zwei weiteren Personen treffen dürfen, erläuterte Pörksen. „Beerdigungen, auch wenn sie keinen religiösen Charakter haben, werden privilegiert, damit die Menschen sich von den Toten verabschieden und mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam trauern können.“ Dies gelte allerdings nur für die offizielle Trauerfeier und den Gang zum Grab, nicht aber für ein darauf folgendes Zusammensein etwa in einem Restaurant oder Café.

+++VW: Omikron-Ausbruch in DIESEM Werk! Folgen für Konzern jetzt schon spürbar+++

Bei nichtreligiösen Trauerfeiern gilt laut Pörksen künftig die 3G-Regel, so dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen daran teilnehmen können. Bei kirchlichen oder religiösen Beerdigungen gelten wegen der Religionsfreiheit die Bestimmungen der jeweiligen Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Diese hätten Regelungen getroffen, die den staatlichen Regeln ähnlich seien, erläuterte die Regierungssprecherin.

Sitzungen in geschlossenen Räumen: HIER gelten Ausnahmen

Beim Verbot von Sitzungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Teilnehmenden sieht die neue Verordnung eine Ausnahme für Parteien und Wählergruppen vor, die Bewerberinnen und Bewerber für die Landtagswahl am 9. Oktober aufstellen wollen.

Für Versammlungen jeder Art gilt laut Pörksen für Personen über 14 Jahre künftig eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gelte auch für die sogenannten „Spaziergänge“ von Corona-Skeptikern.

——————————-

Mehr aus Niedersachsen:

Wetter in Niedersachsen: Das Wochenende hat einiges zu bieten – außer die Sonne

Lotto Niedersachsen: Spieler räumt richtig ab – doch eine Sache dürfte ihn ärgern

Hund in Niedersachsen: Polizei muss Diensthunde in den „Zwangsurlaub“ schicken – DAS ist der Grund

——————————-

Corona in Niedersachsen: Tägliche Tests an Schulen

An den Schulen müssen sich Kinder und Jugendliche, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bis zum 31. Januar täglich testen lassen. Seit dem Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien am vergangenen Montag habe es unter den rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen rund 2.200 positive Corona-Test gegeben, erläuterte ein Sprecher des Kultusministeriums. Bei den Lehrkräften und weiteren Beschäftigten seien es rund 250 gewesen.

Alle Infos zur aktuellen Corona-Lage in Niedersachsen findest du auch in unserem Newsblog (hier mehr).