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Niedersachsen ändert Corona-Verordnung – wo jetzt gelockert wird

Niedersachsen ändert Corona-Verordnung – wo jetzt gelockert wird

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Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Niedersachsen verlängert die Corona-Verordnung – und lockert vor allem im Bereich der Maskenpflicht.

Die neue Verordnung soll erst einmal bis zum 22. Juni für Niedersachsen gelten. Alle wichtigen Infos im Überblick findest du hier.

Niedersachsen ändert Corona-Verordnung – das musst du wissen

Die Änderungsverordnung tritt am Mittwoch in Kraft. In großen Teilen bleiben demnach die Schutzmaßnahmen erhalten.

Grund sei die täglich nicht unerheblichen Zahl von Neuinfektionen und die vergleichsweise hohe Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen, die zuletzt bei mehr als 400 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche lag. Am Dienstag wurden ein Wert von 412,7 und 7621 Neuinfektionen erfasst.

HIER lockert Niedersachsen

Mehrere Lockerungen sind dennoch vorgesehen: Bisher waren Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske verpflichtet.

Nun kann die Leitung der jeweiligen Einrichtung die Beschäftigten, Patientinnen und Patienten oder Besucher je nach Lage zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten. Es müsse nicht unbedingt eine FFP2-Maske sein – und sie müsse auch nicht immer und überall getragen werden, teilte die Staatskanzlei mit.

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Niedersachsen: HIER bleibt die FFP2-Maskenpflicht

In Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken dürfen nicht nur Patientinnen und Patienten die Maske abnehmen, wenn dies zur Behandlung notwendig ist, sondern etwa auch Ärztinnen und Ärzte. Eine Maskenpflicht für dort Beschäftigte gilt nicht in Räumen, die für Patienten nicht zugänglich sind. Die Maskenpflicht bleibt aber dort, wo besonders vulnerable Patienten geschützt werden müssen.

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In Flüchtlings- oder Asylbewerberheimen müssen die Menschen den Angaben zufolge nicht mehr mindestens zweimal pro Woche getestet werden, aber weiterhin bei der Aufnahme in die Einrichtung. FFP2-Masken müssen dort weiterhin getragen werden. (dpa)