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AfD in Niedersachsen ist ein Fall für den Verfassungsschutz – das ist der Grund dafür

AfD in Niedersachsen ist ein Fall für den Verfassungsschutz – das ist der Grund dafür

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© picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Der rasante Aufstieg der AfD

Seit 2013 gibt es die Alternative für Deutschland (AfD). Seit ihrer Gründung hat die rechtspopulistische Partei einen rasanten Aufstieg hingelegt.

Da muss die AfD in Niedersachsen sicher erst einmal schlucken!

Die Partei gerät jetzt in den besonderen Fokus des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Dessen Chef, Bernhard Witthaut, sagte am Donnerstag in Hannover: Die AfD in Niedersachsen wurde zum Verdachtsobjekt eingestuft!

Dicke Schelte für die AfD in Niedersachsen

Das sei im Mai dieses Jahres geschehen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Zuvor waren in Niedersachsen beispielsweise die Jugendorganisation der AfD sowie der sogenannte Flügel als Beobachtungsobjekt eingestuft worden – dies ist noch höher einzuordnen als ein Verdachtsobjekt. Die AfD-Landesgeschäftsstelle äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Witthaut erläuterte in einer Mitteilung, die ehemaligen „Flügel“-Angehörigen der Partei seien mit ihrem Gedankengut und ihren Zielsetzungen in die Parteistrukturen der AfD eingesickert. Darüber hinaus weise die Partei im Bundesland Kontakte, Bezüge und Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen und Protagonisten auf. Er habe das Verdachtsobjekt eingerichtet, weil er die weitere Entwicklung der Parteistrukturen in den Blick nehmen möchte.

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Weiteres Verdachtsobjekt neben der AfD in Niedersachsen

Die gesamte Partei der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Dagegen hatte die AfD im März zwar geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte aber nicht beigepflichtet. Jetzt landet der Fall wohl vor einem höheren Gericht.

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Neben der AfD gibt es in Niedersachsen noch ein weiteres neues Verdachtsobjekt. Es wird vom Verfassungsschutz unter dem Label „demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ zusammengefasst.

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Gemeint sind damit zum Beispiel Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker. Diese Einstufung ist bereits im Mai 2021 erfolgt so der Verfassungsschutz. (dpa)