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Niedersachsen: Mutter tötet ihren Sohn! Jetzt ist das Urteil gefallen – „Wusste nicht weiter“

Eine Mutter aus Niedersachsen hat ihren Sohn getötet. Sie selbst gesteht die Tat, sie hätte nicht weiter gewusst. Jetzt muss sie ins Gefängnis.

Niedersachsen Richterhammer
© IMAGO/Design Pics

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Eine Mutter aus Sarstedt in Niedersachsen hat ihren 17 Jahre alten Sohn getötet – so die Anklage. Dabei ging die 53 Jahre alte Frau wohl besonders heimtückisch vor.

Denn die Frau aus Niedersachsen hat ihrem Sohn einen tödliche Medikamenten-Cocktail in den Schokopudding gemischt. Die 53-Jährige gestand die Tat. Jetzt muss sie ins Gefängnis.

Niedersachsen: Mutter muss über drei Jahre in den Knast

Wegen Mordes an ihrem pflegebedürftigen 17 Jahre alten Sohn ist eine Mutter aus Sarstedt zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim stellte das Mordmerkmal der Heimtücke fest, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (31. Mai) sagte.

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Jedoch handelte die Frau nach Überzeugung der Kammer im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, weil sie mit der Betreuung des behinderten Jungen überfordert war. Daher kam keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern ein Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren in Frage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Selbsttötung in Niedersachsen geht schief

Zu Prozessbeginn hatte die 53-Jährige zugegeben, ihrem Sohn eine tödliche Medikamentendosis in einem Schokopudding gegeben zu haben: „Ich wusste nicht mehr weiter“, sagte sie unter Tränen. Der Jugendliche hatte das Prader-Willi-Syndrom – eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Dazu zählten Wutausbrüche und Zwangshandlungen, später auch Psychosen. In einer psychiatrischen Klinik benötigte er nach Zeugenaussagen bei jeder Handlung Begleitung.

Die Mutter soll laut Anklage am 16. März 2021 beschlossen haben, sowohl den 17-Jährigen als auch sich selbst zu töten. Dazu habe sie selbst vergiftetes Apfelmus gegessen. Die Frau wurde aber gefunden und wiederbelebt. Der Vorsitzende Richter führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Tat aus jahrelanger Überlastung folgte, wie der Gerichtssprecher sagte.


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Allerdings hatte die Mutter demnach gegenüber dem Sohn eine besondere Fürsorgepflicht, die sie ausgenutzt habe. Das Leben des 17-Jährigen sei genauso wertvoll gewesen wie das eines nicht erkrankten Gleichaltrigen.

Die Verteidigerin der 53-Jährigen hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Totschlags gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. (dpa/jko)