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Hannover: ICE-Randale! Fahrgast schlägt Polizisten krankenhausreif – danach sackt er selbst zusammen

Ein Mann wurde am Hauptbahnhof Hannover aus dem ICE geschmissen. Dann eskalierte die Situation. Und zwar heftig.

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Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Wir verschaffen dir einen Überblick:

Heftig, was sich am Bahnhof in Hannover abgespielt hat! Ein 30-jähriger Mann hat hier mehrere Polizisten und einen Lokführer krankenhausreif geschlagen. Ein Beamter musste sogar operiert werden.

Wenig später sackte der Unruhestifter selbst zusammen. Wieso und was nach seiner Eskalation in Hannover auf ihn zukommt, erfährst du hier.

Hannover: Mann randaliert im ICE

Alles fing am späten Donnerstagabend (27. Juli) in einem ICE an. Offenbar hatte sich der 30-Jährige im Zug ziemlich danebenbenommen. So sehr, dass der Zugchef ihn rausschmeißen wollte. Durch Zufall befand sich eine Polizeibeamtin zu diesem Zeitpunkt schon im Zug und wies den Mann in die Schranken. Als dann weitere Beamten der Bundespolizei am Bahnsteig eintrafen, eskalierte die Situation. Und zwar heftig.

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Es kam zu einer handfesten Rangelei, die irgendwann auch am Gleis weiterging. Drei der vier Bundespolizisten wurden dabei verletzt. Auch ein Lokführer kam nicht ohne Schrammen davon. Bei einem Polizist waren die Verletzungen sogar so schlimm, dass er am Freitag in den OP musste.

Hannover: 30-Jähriger sackt zusammen

Irgendwie brachten die Anwesenden den 30-Jährigen dann doch auf die Polizeidienststelle. Dort bekam der Mann Probleme mit dem Kreislauf und ein Krankenwagen musste gerufen werden. In Begleitung eines Polizeibeamten – und gefesselt – ging es für den Unruhestifter dann ins Krankenhaus.

Zwischenzeitlich ließen die Polizisten den 30-Jährigen in einen Alco-Test blasen. Ergebnis: 2,33 Promille. Die Beamten vermuten zudem, dass er Drogen genommen haben könnte. Vielleicht bekam er deshalb Probleme mit dem Kreislauf.


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Auf jeden Fall muss er jetzt mit mehreren Anzeigen rechnen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen ihn wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung, Beleidigung und des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.