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Salzgitter: Keine Ruhe nach Mädchen-Mord – jetzt spricht der Opfer-Anwalt! „Nach wie vor unerträglich“

Nach dem Mädchen-Mord in Salzgitter hat jetzt der Opfer-Anwalt gesprochen – und erzählt, was für die Eltern von Anastasia nach dem Urteil unerträglich ist.

Salzgitter
© picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Im Juni 2022 sorgte der Mord an der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter bundesweit für Fassungslosigkeit und Entsetzen. Der Verdacht fiel schnell auf einen damals 14-jährigen Jungen – er und ein 13 Jahre alte Mitschüler sollen mehrere Monate geplant haben, das Mädchen zu ermorden.

In Braunschweig musste sich der mittlerweile 15-Jährige vor Gericht wegen Mordes verantworten. Das Urteil fiel dann am Dienstag (23. Februar): Der Teenie soll für acht Jahre ins Jugendgefängnis. News38 hat mit dem Anwalt der Nebenklage, Steffen Hörning, gesprochen.

Er verrät im Gespräch, was er sich vom Gesetzgeber wünscht – und was nach wie vor gerade für die Eltern von Anastasia aus Salzgitter kaum zu ertragen ist.

Salzgitter: Urteil nach Anastasia-Mord

Achteinhalb Jahre forderte die Staatsanwaltschaft, neuneinhalb Jahre die Nebenklage. Mit dem Urteil von acht Jahren Jugendstrafe ist der Göttinger Opfer-Anwalt Steffen Hörning zufrieden: „Am Ende sind wir, die Eltern insbesondere, froh, dass es zu einem Schuldspruch gekommen ist.“ Doch eine Sache wiegt noch immer schwer: „Es ist nach wie vor unerträglich, dass der 13-jährige mutmaßliche Mittäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.“

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Gerade diese Tatsache sei für die Eltern schwer auszuhalten: „Das ist neben der Tat an sich und dem Verlust der Tochter das, was die Eltern am meisten umtreibt. Dass sie es nicht verstehen können, dass dieser 13-Jährige strafrechtlich unbehelligt bleibt.“ Warum Anastasia sterben musste, ist bislang nicht bekannt und auch nicht vollständig geklärt.

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Rechtsanwalt Steffen Hörning, Vertreter der Nebenklage, vor dem Landgericht Braunschweig. Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Denn: Zum Tatzeitpunkt ist der Mitschüler strafunmündig gewesen, wie Steffen Hörning weiter erklärt. Strafrechtlich kann der Junge deshalb nicht belangt werden. In Deutschland gelten Jugendliche erst ab 14 Jahren als schuldfähig.

Mord-Fall in Salzgitter: Strafmündigkeit schon ab 12 Jahren?

Derzeit schlagen die Debatten zur so genannten „Strafmündigkeit“ hohe Wellen: Auch Hörning trägt nicht unwesentlich dazu bei. Er sei nicht dafür, das Mindestalter pauschal für alle Delikte runterzusetzen: „Ich fordere den Gesetzgeber nur auf, sich dieser Frage noch einmal anzunehmen.“ Sein Vorschlag: Verschiedene Experten sollen sich zusammensetzen und darüber sprechen, ob ein Zwölfjähriger heutzutage nicht doch geistig weiter ist, als es noch vor einhundert Jahren der Fall war.

Konkret heißt das für Hörning: „Wir könnten sagen, dass wir uns bestimmte Delikte der Schwerstkriminalität, wie zum Beispiel Mord, Totschlag oder Vergewaltigung und für solche Delikte auch zukünftig einen 12- oder 13-Jährigen anklagen würden.“ Der Göttinger Anwalt für Opferrechte schlägt vor, die Strafmündigkeit nur für bestimmte Verbrechen herabzusetzen. Denn im Jugendstrafrecht würde die Verantwortlichkeit für die Tat sowieso noch einmal geprüft, also, inwiefern die Einsicht bei dem angeklagten Jugendlichen überhaupt gegeben ist.

Salzgitter Mord-Fall „ist schon wirklich speziell“

Der Mord an Anastasia ist für Hörning kein alltäglicher Fall : „Das Alter, was wir jetzt hier haben, ist schon wirklich speziell und das ist die unterste Altersstufe, mit der ich bislang bei Tötungsdelikten zu tun hatte“, so der Anwalt. „Das sind Fälle, die stecken einem in den Klamotten, die nimmt man natürlich mit nach Hause.“ Trotzdem sei es ihm wichtig, sachlich zu bleiben und seinem Job seriös nachzugehen.


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Und wie steht der Opfer-Anwalt zu dem Revisions-Vorhaben des Verteidigers? „Alles andere hätte mich massiv überrascht“, so Hörning. Der Grund: Die Verteidigung hatte eine Freispruch gefordert – es sei dementsprechend völlig normal, dass das Urteil nochmal vor dem Bundesgerichtshof geprüft werden solle.