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Salzgitter: Urteil nach Mädchen-Mord – eine Entscheidung können viele nicht verstehen! „Schwer damit umzugehen“

Das Gericht in Braunschweig hat einen 15-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Der mutmaßliche Mittäter hingegen ist strafunmündig. Das sorgt für Diskussionen.

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Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

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Dieser Fall aus Salzgitter hat 2022 für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt. Ein 15-jähriges Mädchen wurde ermordet. Einfach aus dem Leben gerissen. Im Visier der Ermittler: Zwei Mitschüler, damals 14 und 13 Jahre alt.

Wenige Monate später hat das Gericht in Braunschweig den heute 15-jährigen Mitschüler am Dienstag (21. Februar) wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt (wir berichteten). Rechtskräftig ist das noch nicht, denn der Anwalt hat Revision eingelegt. Der 13-Jährige hingegen musste sich nicht vor Gericht verantwortet – mit seinem Alter ist er noch nicht strafmündig. Eine Tatsache, die viele nicht nachvollziehen können.

Salzgitter: Anwalt deutlich – „Damit ist schwer umzugehen“

So auch Anwalt Steffen Hörning. Er fordert aus Sicht der Nebenklage eine Prüfung des Alters für Strafmündigkeit. Es sei in diesem konkreten Fall unerträglich festzustellen, dass ein 13-jähriger Junge als schuldunfähig gelte und wegen der mutmaßlichen Tat nicht belangt werden könne, sagte Anwalt Steffen Hörning am Dienstag.

Der 13-jährige mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. „Damit ist schwer umzugehen“, sagte Hörning. Er rief den Gesetzgeber dazu auf, sich mit einer größeren Expertengruppe Gedanken zu machen. Ein tagtäglicher Blick im Leben zeige, dass 12- oder 13-Jährige heutzutage in ihrer geistigen und sittlichen Reife nicht mehr zu vergleichen seien mit 12- oder 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren.

Salzgitter: Schreckliche Szenen im Juni 2022

Kinder unter 14 Jahren sind nach dem deutschen Gesetz noch nicht strafmündig. Ab dem 14. Geburtstag werden Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und – wie in dem Fall – nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.


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Angeklagt war nur der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige. Er soll gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung will in Revision gehen. (dpa)