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Wolfenbüttel: Drogen und Vergewaltigung – Mädchen durchlebt Eltern-Hölle! „Habe ihn notgeil atmen gehört“

Was ein 15-jähriges Mädchen aus Wolfenbüttel im eigenen Eltern-Haus durchlebt haben soll, ist einfach widerlich. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Wolfenbuettel
© imago images/Panthermedia

Gewahrsam? Festnahme?

Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Drogen und Vergewaltigung – im eigenen Eltern-Haus. Was ein 15-jähriges Mädchen in Wolfenbüttel durchlebt haben soll, macht fassungslos.

Der Lebensgefährte ihrer eigenen Mutter soll mit der Jugendlichen in Wolfenbüttel gemeinsam Drogen genommen und sie dann vergewaltigt haben. Ihm wurde der Prozess gemacht – jetzt ist das Urteil gefallen.

Wolfenbüttel: Ekel-Szenen im Oktober 2021

Hinter der Richterin im Landgericht Braunschweig dreht sich am Dienstag (12. Dezember) das Karussell auf dem Weihnachtsmarkt einfach weiter. Die Welt eines 15-jährigen Mädchens steht allerdings seit Oktober 2021 still.

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Die Vorwürfe wiegen schwer, der Angeklagte muss sich wegen Vergewaltigung und unerlaubter Abgabe von Drogen an Minderjährige verantworten. Mit der 15 Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin habe er zusammen Drogen genommen und sie anschließend vergewaltigt.

Die näheren Details lassen einen vor Ekel erschaudern. In einer Nacht Ende Oktober 2021 soll die Familie bis ungefähr 3 Uhr morgens bei der Oma des Mädchens gewesen sein. Danach sollen die Mutter, der Lebensgefährte und das Mädchen wieder zurück nach Hause gegangen sein. Die Mutter ging ins Bett, der 34-Jährige und die Jugendliche blieben noch im Wohnzimmer sitzen, rauchten noch Zigaretten. So heißt es in der Anklage.

Angeklagter streitet alles ab

Danach gehen die Aussagen unterschiedliche Wege. Der Angeklagte sagt, dass das Mädchen und er noch miteinander sprachen. Nach zwei bis drei Zigaretten habe er sich zu seiner damaligen Partnerin gelegt. Mehr sei nicht passiert. „Ich habe ihr keine Drogen gegeben, ich habe sie nicht angefasst. Das wäre mir im Traum nicht eingefallen“, sagt der Angeklagte vor Gericht aus.

Die 15-Jährige wolle ihn loswerden und wieder zurück zu ihrer Mutter ziehen. Seit einem Umzug im Jahr 2019 in eine größere Wohnung habe es ziemlich großen Ärger zwischen dem Mädchen und ihm gegeben. Ihr frisch renoviertes Zimmer habe schnell „ausgesehen wie Sau“, so der 34-Jährige. „Daraufhin habe ich geschimpft.“ Das Mädchen ging zu einem Sozialarbeiter, sie wolle ausziehen – und kam dann tatsächlich in einer Wohngruppe unter.

Ekel-Aussage ins Ohr

Die Video-Aussage des Mädchens zeichnet allerdings ein anderes, düsteres Bild. Einig sind sich beide, dass die Mutter vor ihnen ins Bett ging. Auch, dass sie zusammen Zigaretten rauchten. Doch dann hätten sich der Angeklagte und seine „Stieftochter“ über „Jugendsünden“ unterhalten.

Sie habe dem heute 34-Jährigen anvertraut, dass sie bereits die Droge Pep ausprobiert habe. Zu der Zeit habe sie öfter Drogen genommen: Speed, Marihuana und manchmal Ecstasy. Zufällig habe der Angeklagte an besagtem Abend Pep Zuhause gehabt. Auf einer Porzellan-Platte habe er dann „einen Haufen“ ins Wohnzimmer gebracht, anschließend sechs Lines gelegt. Beide sollen dann die Droge genommen haben.

Wolfenbuettel
Foto: dpa/Polizeiliche Kriminalstatistik, Lagebild häusliche Gewalt 2022

Dazu hätten sie auch mehr als fünf Joints geraucht, sagt die Teenagerin. „Dabei hat er mich schon an der Hüfte berührt“, erzählt sie. Sie habe sich aber nichts dabei gedacht. Die 15-Jährige wirkt schüchtern, aber klar. Sie faltet während ihrer Video-Aussage die Hände. Versucht sich an alles zu erinnern. Irgendwann sei es um Geheimnisse gegangen. Der 34-Jährige habe ihr gesagt, dass er eines habe – er es ihr aber nicht sagen könne. Irgendwann habe er ihr dann aber doch ins Ohr geflüstert, dass er mit ihr schlafen wolle.

Wolfenbütteler sei mit Fingern in Vagina eingedrungen

Sie habe das Thema gewechselt. Habe gedacht, dass er zu viel getrunken habe. Danach sei sie ins Gästezimmer gegangen, um zu schlafen. Doch sie habe nicht schlafen können. Von den Drogen habe ihr Herz gerast. Sie sei wieder aufgestanden, habe sich zu dem Angeklagten auf einen Sessel gesetzt. Weil sie dem 34-Jährigen habe zeigen wollen, wie schnell ihr Herz schlug, habe sie die Hand des Angeklagten genommen und auf ihre Halsschlagader gelegt. „Er wollte mir dann auch zeigen, wie schnell sein Puls schlägt“, so die Jugendliche.

Dann soll er sich die Hand des Mädchens gegriffen – und sie auf seinen nackten und steifen Penis gelegt haben. „Ich habe sofort die Hand weggezogen“, so die 15-Jährige. Sie habe nichts gesagt, nichts gefühlt. Plötzlich soll er ihr in die Jogginghose gegriffen haben, auch in die Unterhose. Dann sei er mit einem oder zwei Fingern in sie eingedrungen.

„Ich weiß nicht, ob es fünf oder zehn Minuten waren oder es mir nur so lange vorkam“, antwortet das Mädchen auf die Frage, wie lange der Übergriff ging. Woran sie sich aber erinnere: „Er legte sein Kinn auf meine Schulter und ich habe ihn notgeil atmen gehört.“

Wolfenbüttel: Mädchen wehrt sich

Das Mädchen habe sofort gesagt, dass sie das nicht wolle. „Mit richtig viel Kraft habe ich das gesagt.“ Er habe noch mal versucht, ihre Hose runterzuziehen. Er habe ganz pervers zu ihr gesagt, dass er sie oral befriedigen wolle. Was sofort auffällt: Der Jugendlichen fallen die Worte nicht leicht, es ist ihr unangenehm.

„Ich sollte es nicht meiner Mutter sagen“, habe der Angeklagte zu ihr gesagt. Sie habe zugestimmt: „Ich hatte Angst, dass er irgendwas macht, damit ich es Mama nicht sage.“ Während das Mädchen die grausamen Szenen schildert, schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhebt, nickt der im Gerichtssaal einfach weg. „Können Sie ihren Mandaten mal anstupsen?“ fragt die Richterin seine Verteidigerin.

„Ich wünsche mir eine Strafe für ihn“

Sie habe ihren besten Freund angerufen. Ihm erzählt, was passiert ist. Mitten in der Nacht sei er dann von Goslar nach Wolfenbüttel gefahren. Er sei auch am nächsten Tag derjenige gewesen, der der Mutter von der Vergewaltigung erzählt habe. „Ich konnte nicht“, sagt das Mädchen aus. Ihre Mutter habe sofort reagiert, ihrem Freund eine wütende Nachricht geschrieben. Er sei ein Schwein. Er solle ausziehen.

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Seit der Nacht gehe es ihr schlecht, sagt die damals 15-Jährige. „Ich denke noch oft daran. Ich versuche, es so gut wie möglich von mir wegzudrängen. Ich wünsche mir ganz klar eine Strafe für ihn.“ Sie habe sich Hilfe bei einem Therapeuten gesucht. Doch dann Termine versäumt, der Therapeut habe die Therapie beendet.

Angeklagter soll Ex-Freundin attackiert haben

Das Vorstrafen-Register des 34-Jährigen ist lang, er hat schon einiges auf dem Kerbholz. Gemeinschaftlicher Diebstahl, Erschleichen von Leistungen, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und Körperverletzungen unter anderem. Mit der Mutter des Mädchens streitet er außerdem um das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter.

„Ich schlage dich tot, wenn du mir mein Kind nimmst“, liest die Richterin eine Nachricht aus einer Akte vor. Attackiert habe er sie außerdem schon. Fast zwei Promille hatte er wohl intus, als er sie in einem Gartenverein abgepasst habe und ihr die gemeinsame Tochter wegnehmen wollte. Die Frau weigerte sich. Es folgten Beleidigungen, er habe sie attackiert. Sie fiel zu Boden, er riss ihr wohl Haarbüschel aus.

Alkohol spielt eine zentrale Rolle im Leben des 34-Jährigen. Selbst vor dem Prozess habe er „ein Bier“ getrunken. „Als ich vorhin an ihnen vorbeigegangen bin, roch das aber nach etwas mehr als ein Bier“, so die Richterin.

DNA in Vagina und Slip des Opfers gefunden

Der Angeklagte wirkt unvorbereitet, verstrickt sich teilweise. Auch optisch erweckt er mit seinem braunen Vollbart und zerzausten Haaren einen zerstreuten Eindruck. Der Staatsanwalt rät ihm, sich bis zum nächsten Mal besser vorzubereiten. „Ich glaube, Ihnen ist der Ernst der Lage nicht bewusst“, richtet er das Wort an den 34-Jährigen.

Denn was feststeht: In der Vagina und dem Slip des Mädchens fanden die Ärzte in der gynäkologischen Untersuchung die DNA des 34-Jährigen. Wie die da hingekommen sei, fragt die Richterin. „Ich habe dafür keine Erklärung“, antwortet er. Vielleicht sei sie da hingekommen, weil die Jugendliche in dem ehemaligen Bett des Paares geschlafen habe. „Sie trug aber eine Jogginghose und einen Slip“, merkt die Richterin an.


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Schon als sie zehn Jahre alt war, habe er zu ihr gesagt, dass sie sexy sei. Mit der Mutter des Mädchens habe es immer wieder Streit gegeben, weil der Verdacht bestand, dass er Interesse an jüngeren Mädchen habe. Wenige Tage vor dem angeblichen Übergriff habe er außerdem angemerkt, dass die Jugendliche „weibliche Rundungen“ bekommen habe. Der Angeklagte hält dagegen, er habe nur gesagt, dass sie „fit“ geworden sei.

Urteil gefallen – Angeklagter muss in den Knast

Für den Staatsanwalt stand fest: „Aus der Nummer kommt er nicht mehr raus.“ Offenbar sollte er Recht behalten. Das Gericht sah die Schuld des Angeklagten als bewiesen an. Das Urteil: Drei Jahre und sechs Monate. Drei weitere Straftaten sind beim Strafmaß einbezogen worden, wie das Landgericht Braunschweig mitteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.