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VW will Winterkorn in die Pflicht nehmen! Konzern fordert Schadenersatz von Ex-Chef

VW will Winterkorn in die Pflicht nehmen! Konzern fordert Schadenersatz von Ex-Chef

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Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss sich in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. VW fordert Schadenersatz von ihm! Foto: dpa

Es kommt Bewegung in den Fall Winterkorn!

Wie VW nach einer Sitzung des Aufsichtsrats mitteilt, verlangt der Konzern jetzt Schadenersatz vom früheren Chef Martin Winterkorn. Auch Ex-Audi-Chef Stadler soll nach Auffassung des Konzerns zahlen. Damit hat der Dieselskandal nicht nur strafrechtlich ein Nachspiel für die Ex-Bosse.

VW will Schadenersatz von Winterkorn und Stadler

Der VW-Aufsichtsrat hat sich am Freitag getroffen, um einen möglichen Abschluss in den Fall Winterkorn und Stadler zu bringen – und hat eine Entscheidung getroffen, nach mehrjähriger Prüfung!

So erklärte VW im Anschluss an die Sitzung, dass der Konzern die beiden ehemaligen Top-Manager nun „wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen“ will. Welches finanzielle Ausmaß die Forderungen haben könnten, stand zunächst nicht fest. Im Fall anderer VW-Vorstandsmitglieder seien dagegen keine Verstöße festgestellt worden.

+++VW: Showdown im Dieselskandal verschiebt sich – Winterkorn gewinnt an Zeit+++

Kanzlei legt Abschlussbericht vor

Gegenstand der Untersuchungen war, ob Winterkorn, Stadler und möglicherweise auch noch weiteren damaligen Führungskräften vor dem Auffliegen der Affäre im September 2015 fahrlässige Management- und Kontrollversäumnisse vorzuwerfen sind, was letztlich die Manipulationen an weltweit Millionen Dieselautos ermöglicht oder zumindest nicht verhindert haben könnte.

Die Kanzlei Gleiss Lutz beriet den VW-Aufsichtsrat zu diesem Thema und legte in dieser Woche ihren Abschlussbericht vor.

Das steht über Winterkorn in dem Bericht

Ein zentraler Befund: Winterkorn habe es in der Zeit nach einer als „Schadenstisch“ bezeichneten Krisenkonferenz am 27. Juli 2015 unterlassen, „die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0-Liter-TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären“.

Er habe darüber hinaus nicht dafür gesorgt, „dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden“.

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Auch gegen SIE sollen Forderungen geltend gemacht werden

Zum Fall Stadlers erklärte der Konzern, dieser habe es ab Ende September 2016 unterlassen, dafür zu sorgen, dass von Audi entwickelte größere Dieselmotoren – sie waren zusätzlich auch in Autos der Marken VW Pkw und Porsche eingebaut – „im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden“.

Bei den Töchtern Audi und Porsche sollen den Angaben zufolge zudem Schadenersatzforderungen gegen die Ex-Manager Ulrich Hackenberg, Stefan Knirsch und Wolfgang Hatz geltend gemacht werden. Bei dem früheren VW-Entwicklungschef Heinz-Jakob Neußer sei dies schon geschehen, hieß es. (dpa/red)