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VW: Hammer bei der Betriebsratswahl! Wurden DIESE Mitarbeiter ausgeschlossen?

VW: Hammer bei der Betriebsratswahl! Wurden DIESE Mitarbeiter ausgeschlossen?

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© IMAGO / photothek

VW: Die Erfolgsgeschichte des Autobauers

Alles beim Alten so schien es: Die IG Metall, die am VW-Hauptsitz in Wolfsburg schon immer sehr einflussreich war, hatte bei der letzten Betriebsratswahl die meisten Stimmen für ihre Liste geholt.

Doch dann verurteilte das Arbeitsgericht Braunschweig das VW-Wahlergebnis als „unwirksam“, nachdem einige Teilnehmer die Wahl offiziell angefochten hatten (>>> News38.de berichtete). Jetzt hat das Gericht seine offizielle Begründung für das Urteil bekanntgegeben.

VW: So begründet das Gericht sein Urteil gegen die Betriebsratswahl

Zusammengefasst geht es laut der „Braunschweiger Zeitung“ um folgendes Problem: Offenbar hatten mehrere Wahlberechtige, die sich aktuell im Home Office oder in Kurzarbeit befinden, ihre Wahlunterlagen erst derart spät erhalten, dass sie nicht mehr rechtzeitig ihre Stimme abgeben konnten.

Die Betriebsratwahl fand vom 14. bis 18. März 2022 statt. Laut Gerichtsbegründung wurden die Unterlagen für Mitarbeiter im Home Office jedoch erst am 14./15. Februar 2022 verschickt – und die Unterlagen für Kurzarbeiter erst zwischen dem 2. und 11. März 2022. Nur wenige Tage vor der Wahl.

VW: Nachteil für Mitarbeiter in Home Office oder Kurzarbeit?

Es könne laut der Richterin nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Mitarbeiter im Mobile Office oder in Kurzarbeit von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten, wenn sie die Unterlagen rechtzeitig erhalten hätten, zitiert die „Braunschweiger Zeitung“ aus der Urteilsbegründung.

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Insgesamt waren über 67.000 Arbeitnehmer bei VW wahlberechtigt. Nur etwas mehr als 39.000 nahmen an der Wahl teil, mehr als ein Drittel der verschickten Briefwahlunterlagen wurde nicht zurückgeschickt.

Mehr zur Begründung und zu den Folgen des Urteils erfährst du bei der „Braunschweiger Zeitung