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Flughafen Hannover: Ungeahnte Kostenfalle? Kunden könnten auf Hunderten Euro sitzenbleiben

Viele Reisende nutzen den Zug, um den Flughafen Hannover und andere Ziele zu erreichen. Doch welche Rechte hast du bei Verspätungen?

Flughafen Hannover
Der Bahnhof am Flughafen Hannover (Archivbild) Foto: IMAGO/Panthermedia

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf die Reise ist groß. Um ein Schnäppchen zu schlagen, entscheiden sich viele, von einem anderen Flughafen abzureisen. Besonders beleibt ist dabei die Option „Zug zum Flug“, die viele Anbieter mittlerweile sogar kostenlos zur Verfügung stellen. Doch Vorsicht, wenn du geplant hast, demnächst mit dem Zug zum Flug zu reisen, beispielsweise um vom Flughafen Hannover zu fliegen!

Verspätungen sind hier nämlich häufig kein Einzelfall – und können zum Problem werden. Insbesondere dann, wenn Reisende durch verspätete Züge ihren Flug verpassen. Doch wer haftet eigentlich in einem solchen Fall?

Flughafen Hannover: Reisende bleiben auf Kosten sitzen

Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass Reisende in Europa eigentlich generell durch verschiedene Rechte geschützt sind. Bei multimodalen Reisen, also Verbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln, stoßen die bestehenden Fahrgastrechte aber an ihre Grenzen.

Kolbe erläutert: „Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen.“ Er fordert deswegen weitergehende Regelungen, die speziell multimodale Reisen berücksichtigen.

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Dabei sollen die Verkehrsanbieter und Fahrtenvermittler in die Pflicht genommen werden. Die Idee: multimodale Fahrkarten, die einen durchgängigen Schutz bei verpassten Anschlüssen garantieren. Zudem müsse es laut Kolbe einfacher werden, Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln als eine Fahrkarte zu buchen. Dafür seien aber verbindliche Vorgaben nötig, die den Informationsaustausch zwischen den Verkehrsanbietern verbessern.

Flughafen Hannover: EU arbeitet an einer Verordnung

Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, betont, dass multimodale Reiseketten in Europa besonders wichtig seien. Ein europäisches Passagierrecht für solche Reisen fehle aber bisher. Die EU-Kommission arbeite aktuell an einer Verordnung. Eine pauschale Entschädigung in diesem Vorschlag sei laut Berlin aber nicht vorgesehen.


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Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) unterstützt bessere Rechte für multimodale Reisen. Er begrüßt den Entwurf der EU-Kommission, betont aber auch, dass Kunden über ihre Rechte beim Ticketkauf werden sollten. Bei Verspätungen und Ausfällen sollten alternative Verbindungen sowie Unterkünfte und Verpflegung bezahlt werden. Oder es müsse eine Entschädigung geleistet werden. (dpa)