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VW: Gute Nachrichten für alle E-Auto-Fahrer – DAS soll bald Standard sein

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VW: Gute Nachrichten für alle E-Auto-Fahrer – DAS soll bald Standard sein

VW: Gute Nachrichten für alle E-Auto-Fahrer – DAS soll bald Standard sein

VW: Die Erfolgsgeschichte des Autobauers

E-Autos von VW, Tesla, BMW und Co. werden immer beliebter: Durch starke Subventionen sind die Preisunterschiede zu Mittelklasse-Verbrenner-Autos in den vergangenen Jahren stark gesunken. Gleichzeitig ist das Umweltbewusstsein und der Wunsch nach Klimaneutralität bei vielen Menschen gestiegen.

Doch es gibt weiter durchaus Bedenken bei der Anschaffung von E-Autos: Hat es genügend Reichweite? Gibt es genügend Ladesäulen auf meinem Weg? Sind die überhaupt frei und brauche ich zur Nutzung eine spezielle Bezahlmethode? Die Bundesregierung will nun vor allem in letzteren Fragen für Nägel mit Köpfen sorgen. Fahrer von E-Autos von VW, Tesla, BMW und Co. dürfen sich freuen.

VW: Gute Nachricht für E-Auto-Besitzer

Ohne ein ausreichendes Netz von Ladesäulen wird sich wohl kaum jemand für ein E-Auto entscheiden. Auch die Bundesregierung will es den E-Auto-Fahrern nun leichter machen: Wer mit den Elektro-Fahrzeugen der Hersteller wie VW, Tesla und Co. auf den deutschen Straßen unterwegs ist, wird sich freuen. Auch der VW-Konzern, der im vergangenen Jahr mit dem ID.3 und ID.4 seine E-Wende eingeläutet hat, dürfte sich bestätigt fühlen.

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Zwei Maßnahmen sollen öffentliche Ladesäulen nun benutzerfreundlicher machen:

  • Einheitliches und einfaches Bezahlsystem: Ab Juli 2023 soll an allen Ladesäulen kontaktloses Bezahlen möglich sein
  • Standort und Belegung werden transparenter: Betreiber müssen neue Ladesäulen mit Schnittstellen ausstatten, so dass Fahrer sich anzeigen lassen können, ob eine Ladestation bereits besetzt ist und betriebsbereit ist

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„Die Nutzer von Elektromobilen müssen die Gewissheit haben, ihr Fahrzeug immer, verlässlich und überall laden zu können“, heißt es in einer weiteren Erklärung der Bundesregierung zu den Maßnahmen. Konkret geht es um eine Novellierung der Ladesäulenverordnung. Ziel sei es, den „Aufbau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nutzerfreundlichen und interoperablen Ladeinfrastruktur mit einheitlichem Bezahlsystem“ zu ermöglichen.

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Um der kurzfristigen Errichtung von Ladesäulen entgegen zu kommen, verändert sich zudem die Zeitspanne, in der neue Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen. Bisher war das mindestens vier Wochen vor Aufbau notwendig – in Zukunft sind es zwei Wochen nach Inbetriebnahme. (dav)