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Wolfsburger Schüler stirbt bei Klassenfahrt – jetzt tut sich endlich was

Vincent aus Wolfsburg wurde nur zehn Jahre alt. Ein Unglück auf einer Klassenfahrt kostete ihn das Leben. Jetzt endlich landet der Fall vor Gericht.

Seit vier Jahren trauert eine kleine Wolfsburger Familie um ihren geliebten Sohn. Jetzt endlich könnte zumindest juristisch endlich ein Abschluss gefunden werden.
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Tod und Trauer

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Inzwischen ist das Unglück schon mehr als vier Jahre her. Aber Vincent aus Wolfsburg bleibt unvergessen. Jetzt endlich tut sich was – einer Frau wird der Prozess gemacht.

Die Rede ist von dem schlimmen Loren-Unfall während einer Klassenfahrt, bei dem ein Vincent aus Wolfsburg sein Leben verlor. Er wurde nur zehn Jahre alt. Passiert war das Ganze in einem Waldpädagogikzentrum (WPZ) der Landesforsten im Kreis Diepholz im Juni 2019.

Wolfsburger Schüler hatte keine Chance

Gegen die damalige leitende Angestellte des Zentrums kommt es bald zum Prozess. Es sei angestrebt, dass das Verfahren noch in diesem Jahr beginne, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Celle. Der ehemalige Leiter des Forstamtes muss sich dagegen nicht vor Gericht verantworten. Gegen ihn bestehe kein hinreichender Tatverdacht, hieß es.

Das Unglück hatte sich während einer Fahrt von Fünftklässlern aus Wolfsburg ereignet. Einige Kinder hatten auf einer Eisenbahn-Lore getobt, die auf einem Schienen-Strang abgestellt war. Der Zehnjährige stürzte – und wurde von der 400 Kilogramm schweren Lore überrollt. Er starb noch an der Unglücks-Stelle. 

Seit vier Jahren trauert eine kleine Wolfsburger Familie um ihren geliebten Sohn. Jetzt endlich könnte zumindest juristisch endlich ein Abschluss gefunden werden.
Seit vier Jahren trauert eine kleine Wolfsburger Familie um ihren geliebten Sohn. Jetzt endlich könnte zumindest juristisch endlich ein Abschluss gefunden werden. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Panama Pictures

Die Staatsanwaltschaft Verden hatte daraufhin die leitende Angestellte des WPZ in Hahnhorst und den ehemaligen Leiter des Forstamtes, der die Aufsicht über die Einrichtung hatte, im Februar 2023 wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Die beiden hätten keine geeigneten Schutz-Vorkehrungen getroffen. Das Landgericht ließ die Anklage gegen den Mann nicht zu, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.


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Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle wies diese zurück. Zwar habe der Grundstücks-Eigentümer Verkehrs-Sicherungspflichten, wenn erkennbare Gefahren für Dritte vorhanden seien. Die Pflichten seien aber der Hausleitung übertragen worden. Der Beschluss ist rechtskräftig. (red/dpa)