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Hannover: Junge Frau im Badezimmer erstochen – Staatsanwaltschaft spricht von „Albtraum“

Hannover: Junge Frau im Badezimmer erstochen – Staatsanwaltschaft spricht von „Albtraum“

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Foto: Ole Spata/dpa

Hannover. 

Am Gericht Hannover ist am Donnerstag das Urteil in einem Stalking-Fall gefallen, den die Staatsanwaltschaft als „Albtraum“ bezeichnet hat.

Ein Mann (35) hatte sich in eine Frau (23) aus Hannover verliebt, doch die wies ihn ab. Immer wieder stellt er ihr nach, verfolgt sie, belästigt sie und tötet sie am Ende. Aber war es Mord – oder wollte er sie gar nicht töten?

Hannover: Frau im Badezimmer erstochen – das war im Janauar 2020 passiert

Das war passiert: Der Mann soll im Januar 2020 in die Wohnung der 23-Jährigen eingedrungen sein und sie in ihrem Badezimmer mit einem Klappmesser erstochen haben.

Laut Anklage wurde dabei die Halsschlagader durchtrennt, an den Folgen dieser Verletzungen starb das Opfer wenig später. Außerdem soll der Mann ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen und sie mit einem Elektroschocker und Pfefferspray gequält haben.

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Die Tat habe sich anhand der Beweise rekonstruieren lassen, auch wenn der 35-Jährige in der Verhandlung geschwiegen habe, sagte Gratz. Einen Tag nach dem Verbrechen hatte er sich allerdings in Dessau der Polizei gestellt – und gestanden.

Besessen war der Dessauer von der 23-Jährigen, davon, an ihrem Leben teilzuhaben, wie sein Verteidiger Sven Tamoschus in seinem Plädoyer sagte. Aber: Er habe sie nicht töten wollen, betonten beide Anwälte. Die Verteidigung sprach sich daher für neun Jahre Gefängnis aus.

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Für Staatsanwältin Wiebke Gratz kam das Stalking für die Getötete in ihrem Plädoyer einem „Abltraum“ gleich, Nebenklagevertreter Marco Bennewitz nannte es eine „Horrorsituation“. Beide forderten lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, die besondere Schwere der Schuld solle festgestellt werden.

Hannover: Diese Strafe muss der 35-Jährige absitzen

Jetzt steht das Urteil fest Der 35-Jährige wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem werde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sagte Stefan Joseph, Vorsitzender Richter des Schwurgerichts Hannover, am Donnerstag.

Die Beiden hatten sich im Juli 2017 kennengelernt, das Opfer wollte aber keine Beziehung. Der 35-Jährige fühlte sich zurückgewiesen. Ab Dezember 2017 kam es zu Stalking-Angriffen, der Mann soll begonnen haben, die 23-Jährige in sozialen Netzwerken, aber auch telefonisch und persönlich zu belästigen und ihr nachzustellen. (vh mit dpa)