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VW: Neue Regel in Vorstandsverträgen geplant – sie könnte die Bosse um eine Menge Geld bringen

VW: Neue Regel in Vorstandsverträgen geplant – sie könnte die Bosse um eine Menge Geld bringen

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Foto: imago images

Wolfsburg. 

Für die Chefetage bei VW ändert sich was an der Bezahlung! Der Konzern soll das Vergütungssystem für die Vorstände geändert haben.

Vor allem beim VW-Jahresbonus soll es Neuerungen geben, wie die „Wolfsburger Nachrichten“ berichten.

VW ändert Vergütungssystem für Vorstände

Die Deckel bleiben. Heißt: Der VW-Chef darf im Jahr nicht mehr als 10 Millionen Euro kassieren, die anderen Vorstände nicht mehr als 5,5 Millionen Euro.

+++ VW: Bonus-Klatsche droht! Halbiertes Gehalt für Herbert Diess und die Vorstände? +++

Das Einkommen der Vorstände setzt sich aus einem Fixgehalt, dem Jahresbonus sowie dem Langzeitbonus zusammen. Letzteren will VW künftig nach vier anstatt nach drei Jahren ausschütten – als Anreiz für längerfristigen Erfolg.

VW steckt neue Ziele beim Jahresbonus ab

Der Jahresbonus errechnet sich auch weiterhin aus einem abgesteckten Zielwert sowie den Faktoren operatives Ergebnis und Umsatzrendite. Neu sind hier die so genannten „ESG-Ziele“.

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Das ist der aktuelle VW-Vorstand:

  • Dr. Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG
  • Oliver Blume, Markengruppe ‚Sport & Luxury‘
  • Markus Duesmann, Markengruppe ‚Premium‘
  • Gunnar Kilian, Geschäftsbereiche ‚Personal‘ und ,Truck & Bus‘
  • Hiltrud Dorothea Werner, Geschäftsbereich ‚Integrität und Recht‘
  • Frank Witter, Geschäftsbereich ‚Finanzen und IT‘

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Dabei geht es um die Punkte Umwelt, Soziales und auch um das Einhalten von Recht und Gesetz, wie die „Wolfsburger Nachrichten“ schreiben.

+++ VW-Mitarbeiter verpfeifen sich gegenseitig, damit sich Skandale nicht wiederholen +++

Verhalten sich die Vorstände hier besonders gut, bekommen sie einen individuellen Aufschlag. Bei Fehlverhalten allerdings droht ihnen ein individueller Abschlag.

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So will VW künftig Fehlverhalten bestrafen

Generelll will VW mit einer neuen „Malus- und Clawback-Regelung“ die Vorstände für falsches Verhalten bestrafen – das ist sicher eine Folge des Dieselskandals und den Ermittlungen des US-Chefaufsehers Larry Thompson.

So müssen die Vorstände bei Volkswagen mit einer Art Gehaltskürzung (Malus) oder einer Zurückhaltung ihrer Bezüge (Clawback) rechnen, wenn sie sich nicht an die internen Spielregeln halten. Die VW-Hauptversammlung muss dem neuen System noch zustimmen. >> Alle Details zum neuen Vergütungssystem efährst du bei den „Wolfsburger Nachrichten“!

Weitere Sparmaßnahmen könnten die Dienstwagen der Betriebsräte betreffen. Alles dazu hier bei uns >>>(red)